Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (im Folgenden: Veranstalter) für den Kauf von Veranstaltungstickets und die Teilnahme an der 42. Jahrestagung der 
Deutschen Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin am 23. – 26.09.2026 in Frankfurt.

Zur besseren Lesbarkeit wird im Text in der Regel nicht gegendert, selbstverständlich beziehen sich alle Aussagen sowohl auf das weibliche und männliche Geschlecht sowie nichtbinäre Geschlechtsidentitäten.

I. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Veranstaltungstickets (Eintrittskarten) für die 42. Jahrestagung der 
Deutschen Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen dem Käufer der Veranstaltungstickets (Kunde) und dem Veranstalter geschlossen werden.

Vorliegend ist die Deutsche Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin Veranstalter und somit unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sowie Informationen zum Inhalt und Umfang der Veranstaltung sind der Veranstaltungswebseite zu entnehmen.

II. Online-Portal und Benutzerkonto

Zur Abwicklung des Ticketverkaufs und der Teilnehmerregistrierung sowie weiterer Dienstleistungen haben wir uns der m:con–mannheim:congress GmbH (nachfolgend “m:con“) als Veranstaltungsagentur und Ticketdienstleister bedient. m:con betreibt mit „congress.mcon-mannheim.de“ ein Online-Portal, das es Fachleuten und anderen Personen ermöglicht, sich über eine internetbasierte Software für den Besuch von verschiedenen Kongressen, Messen oder vergleichbare Veranstaltungen (nachfolgend „Kongress“ genannt) der jeweiligen Organisatoren und Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) anzumelden.

Für den Erwerb von Veranstaltungstickets, die Einreichung von Programmbeiträgen, die Teilnahme an der Veranstaltung als Besucher sowie der Nutzung weiterer veranstaltungsbezogene Dienstleistungen ist es erforderlich ein Benutzerkonto in dem Online-Portal der m:con einzurichten. Zur Einrichtung eines Benutzerkontos können Sie sich unmittelbar bei congress.mcon-mannheim.de anmelden oder auch das veranstaltungsspezifische Portal zur Teilnehmerregistrierung über den Link auf der Veranstaltungswebseite aufrufen. Die Möglichkeit eines Gastbenutzerkontos und einer Anmeldung zu einer Veranstaltung, ohne das Anlegen eines Benutzerkontos im Online-Portal, ist nicht vorgesehen.

Für die Anmeldung im Online-Portal und dessen Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Anbieters, der m:con-mannheim:congress GmbH, die im Rahmen des Registrierungsprozesses angezeigt werden sowie jederzeit unter https://congress.mcon-mannheim.de/Home/ abrufbar sind.

III. Vertragsabschluss / Ticketkauf

Nach der Anmeldung im Portal steht dem Kunden die Auswahl Registrierung „42. Jahrestagung der 
Deutschen Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ im Benutzerkonto zur Verfügung. Dieses Buchungsangebot des Veranstalters stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit der Buchung des Veranstaltungstickets durch Betätigung der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Registrierungsprozesses gibt der Anmeldende einen verbindlichen Antrag auf Erwerb des Veranstaltungstickets ab.

Erst mit der auf den Eingang der Buchung folgenden Buchungsbestätigung einschließlich der Zusendung der Rechnung des Veranstalters kommt der Vertrag zustande. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung.  Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Rechnung und diesen Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung ersichtlich, die auch im Internet auf der Veranstaltungswebseite unter „https://dgg-jahreskongress.de/“ abrufbar sind.

Mit Eingang des vollständigen Zahlbetrages gemäß Rechnung erwirbt der Kunde die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung entsprechend der gebuchten Ticket-Kategorie (Kongressticket, Tagesticket, Industrieausstellung etc.). Die Registrierung und die erworbene Zugangsberechtigung sind personalisiert und können nicht auf Dritte übertragen werden. Zutritt erhält nur die namentlich registrierte Person, sofern sich diese durch ein gültiges Personaldokument, einen gültigen Führerschein oder einen sonstigen angemessene Nachweis am Einlass ausweisen kann.

Eine Eintrittskarte in Papier- oder anderer körperlicher Form wird beim Erwerb der Teilnahmeberechtigung nicht übersandt.  Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde eine E-Mail mit einem individuellen QR-Code als elektronisches Ticket. Durch Einscannen des elektronischen Tickets (QR-Code) an den am Veranstaltungsort bereitgestellten SB-Terminals erhält der Kunde sein ausgedrucktes Teilnehmer-Badge. 

Das Teilnehmer-Badge dient als Nachweis der Inhaberschaft einer Zutrittsberechtigung (Eintrittskarte) gegenüber dem eingesetzten Sicherheits- und Einlasspersonal am Veranstaltungsort.

IV. Zahlungsarten / Rechnung

Als Zahlungsmittel stehen das SEPA-Lastschriftverfahren, die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard und Visa) und/oder durch Vorkasse per Banküberweisung (bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) zur Verfügung.

Die ausgewiesenen Preise sind inkl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer, welche gesondert ausgewiesen wird. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive eventuell anfallender Gebühren und gesetzlicher Umsatzsteuer ist der Rechnung zu entnehmen.

Besondere Wünsche des Kunden bezüglich der Rechnungslegung müssen im Rahmen der Registrierung mitgeteilt werden. Bei nachträglichen Rechnungskorrekturen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- zzgl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer berechnet

Der Gesamtbetrag ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Banküberweisung der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Endbetrag seiner Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d. h. anfallende Bank und/oder Überweisungsgebühren sind vom Kunden selbst zu tragen. Die zur Überweisung erforderlichen Angaben (Rechnungsnummer, Bankverbindung) werden in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.

Die Abrechnung von SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkartenzahlungen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Nexi Germany GmbH, Helfmann-Park7, 65670 Eschborn Hierbei gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Zahlungsdienstleisters, die Sie jederzeit unter folgendem Link einsehen können:  https://www.nexi.de/de/legal-footer/datenschutzerklaerung

V. Ermäßigungen / Preiskategorien

Dem Registrierungsprozess für die Veranstaltung ist eine Vorabfrage über die Teilnahmeart vorgeschaltet, wobei für bestimmte Teilnahmearten eine Ermäßigung auf den regulären Ticketpreis angeboten wird. Detaillierte Informationen zu den Ticketkategorien, Ticketpreisen und eventuell ermäßigten Teilnahmearten sind auf der Veranstaltungswebseite abrufbar.

Zur Überprüfung der Ermäßigungsberechtigung ist es erforderlich, weitere Daten zu erheben.

Bei der Auswahl der Vorabfrage „Ausbildung/im Studium“ sind Studiennachweise im Anschluss Ihrer Registrierung zur Überprüfung zu übermitteln, wenn nicht anderes beschrieben ist. Die Übermittlung des Nachweises hat über die Funktion „Hochladen“ zu erfolgen.

Bei der Auswahl der Vorabfrage „Mitgliedschaft“ erfolgt ein Abgleich Ihrer Angaben mit den Informationen, die der jeweilige Aussteller der „Mitgliedschaft“ bereitgestellt hat (medizinische Fachgesellschaft, Verein, Verband etc.).

Sofern der Veranstalter noch weitere ermäßigte Teilnahmearten anbietet, sind die jeweiligen Hinweise zum Nachweis der Berechtigung im Rahmen des Registrierungsprozesses zu befolgen.

Die Voraussetzungen für die ermäßigten Ticketpreise/Teilnahmegebühren müssen sowohl im Zeitpunkt der Registrierung für die Veranstaltung als auch während des Zeitraums der Durchführung der Veranstaltung vorliegen.

Sollte sich herausstellen, dass die Berechtigungen zur Inanspruchnahme einer ermäßigten Gebühr nach der Registrierung für die Veranstaltung weggefallen ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Anpassung des Vertrages in der Form zu verlangen, dass die Ermäßigung aufgehoben wird und der Kunde die Differenz zum regulären Ticketpreis zu bezahlen hat.

Verweigert der Kunde trotz fehlender Ermäßigungsberechtigung die Zahlung des Differenzbetrages oder leistet diesen Betrag trotz Aufforderung durch den Veranstalter nicht bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Veranstalter entsprechend den gesetzlichen Regelungen berechtigt den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und den vollen Preis des regulären Tickets als Schadensersatz zu verlangen.  Dem Kunden bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

VI. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein vertragliches Widerrufsrecht besteht nicht. Soweit der Kunde Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Nach § 312g Absatz (2) S.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, bei nachfolgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S.1 Nr.9 BGB.

Das heißt es besteht gegenüber dem Veranstalter kein Recht zum Widerruf des Ticketkaufs bzw. des Erwerbs der Teilnahmeberechtigung, da die Veranstaltung an einem spezifischen Termin durchgeführt wird. Jede Registrierung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist damit unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung gemäß Ziffer III. bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung des bestellten Veranstaltungstickets.

VII. Stornierungen

Der Kunde hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass der Veranstalter ein bereits erworbenes Veranstaltungsticket zurücknimmt, umtauscht oder auf eine andere Person umbucht. Der volle Ticketpreis ist auch dann zu zahlen und wird nicht zurückerstattet, wenn die Veranstaltung stattfindet und ein registrierter Kunde aus persönlichen Gründen verhindert ist und nicht erscheint.

Zugunsten des Kunden besteht jedoch ein beschränktes vertragliches Recht zur Stornierung des Ticket-Kaufs. Stornierungen haben dabei zumindest in Textform zu erfolgen und sind bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an

Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin – Gesellschaft für operative, endovaskuläre und präventive Gefäßmedizin e.V.
Robert-Koch-Platz 9
10115 Berlin

Telefon +49 30 280 99 0 99 – 0
sekretariat@gefaesschirurgie.de

dgg.registrierung@mcon-mannheim.de

Telefon +49 621 4106 – 199

zu richten.

Bei Zugang der Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- inkl. anfallender Umsatzsteuer für jede registrierte Person erhoben. Soweit der Ticketpreis bereits bezahlt wurde, wird die Bearbeitungsgebühr mit dem Rückzahlungsanspruch des Kunden verrechnet und der Restbetrag wird dem Kunden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.  

Bei Zugang der Stornierung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen Ticketpreises verpflichtet. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Für die Rechtzeitigkeit der Stornierungserklärung gilt der Zeitpunkt des Zugangs beim Veranstalter.

Hiervon unberührt bleiben eventuell bestehende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte.

VIII. Änderungen / Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung geringfügig räumlich oder zeitlich zu verlegen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Es besteht kein Anspruch auf einzelne Vortragende sowie bestimmte Vortragszeiten, soweit diese nicht ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung vereinbart sind.  In beiden Fällen bestehen keine Minderungsansprüche gegen den Veranstalter, soweit die Änderungen dem Kunden zumutbar sind und den vertragsgegenständlichen Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.  

Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, die Veranstaltung in Fällen höherer Gewalt zu verlegen oder abzusagen, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und/oder aus wichtigem Grund notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms (z.B. Inhalte, Termine, Durchführungsort, Umwandlung Präsenzkonferenz in digitale Veranstaltung) unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls und der berechtigten Interessen beider Parteien dem Kunden zumutbar ist.

„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und dieses Hindernis nachweislich außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen der höheren Gewalt gemäß voranstehender Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Sabotageakte und Angriffe ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter vollständig abgesagt, wird dem Kunden der bereits gezahlte Ticketpreis vollständig erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung des Ticketpreises.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat bzw. die Absage oder der Abbruch aufgrund eines Ereignisses erfolgt, das einen Fall von höherer Gewalt darstellt.

IX. Teilnahme an der Veranstaltung / Hausordnung

Beim Besuch der Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln des Veranstalters und der Versammlungsstätte (nachfolgend zusammengefasst „Verhaltensregeln“) zu beachten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung und den Sicherheitsrichtlinien des Betreibers der Versammlungsstätte, dort ausgehängten Hinweisen sowie Anweisungen von Service- und Sicherheitspersonal oder Durchsagen.

Es gilt ein absolutes Rauchverbot in der gesamten Versammlungsstätte.

Die Hausordnung für Veranstaltungen im Kap Europa (Messe Frankfurt) ist unter folgendem Link zu entnehmen: https://www.messefrankfurt.com/content/dam/messefrankfurt-redaktion/corporate/documents/de/downloads/hausordnung-messe-frankfurt.pdf.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit freier Plätze in den Vortragssälen. Ein Anspruch auf die Zuweisung oder Nutzung eines Sitzplatzes besteht nicht. Bei Erreichen der zulässigen Kapazitätsgrenzen ist der Veranstalter aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Vortragssäle zu schließen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die jeweiligen Veranstaltungen – sofern eine entsprechende Übertragung angeboten wird – online zu verfolgen.

X. Zutritt zur Industrieausstellung und Umsetzung des Heilmittelwerbegesetzes

Unter Beachtung des Heilmittelwerbegesetz (HWG), insbesondere aufgrund des Laienwerbeverbots gemäß § 10 Abs.1 HWG, darf die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich gegenüber bestimmten Personengruppen erfolgen. Daher ist der Zutritt zur Industrieausstellung sowie den entsprechend gekennzeichneten Industriesymposien ausschließlich den nachfolgend genannten Fachkreisangehörigen gestattet:

„Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ (Auszug aus § 10 HWG)

Der Zutritt zu allen anderen Bereichen der Veranstaltung ist allen Besuchern uneingeschränkt möglich.

XI. Bildaufnahmen

Mit der verbindlichen Registrierung für die Veranstaltung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass von ihm als Teil des Publikums vor Ort fotographische, filmische und/oder akustische Aufnahmen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Veranstaltungsgeschehen angefertigt werden und diese durch den Veranstalter zur allgemeinen Berichterstattung sowie kommunikativen Zwecken verwendet und sowohl in Printmedien als auch im Internet und sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

Widerspruch gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort im Auftrag des Veranstalters die Bild- oder Tonaufnahmen macht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungen in ausgewählten und entsprechend gekennzeichneten Räumen während des Kongresses per Livestream auf eine passwortgeschützte Plattform übertragen und für spätere Video-on-Demand-Nutzung aufgenommen werden. Veranstaltungsbesucher sind selbstständig dafür verantwortlich die Aufnahmebereich zu meiden, sofern sie nicht im Bild erscheinen und per Livestream übertragen oder aufgezeichnet werden möchten.

Die Anfertigung eigener Bild- und Tonaufnahmen sowie Mitschnitte ist den Teilnehmenden nicht gestattet. Dies gilt auch für Teilnehmende, die das Online-Angebot nutzen. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt Die Löschung oder Zerstörung der mit den entsprechenden Medien gemachten Aufnahmen zu verlangen.

 XII. Hinweise zum Datenschutz

Die Deutsche Gesellschaft für
Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin geht verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten um. Die sich aus der Registrierung für die Veranstaltung sowie aus der Nutzung der übrigen verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns nur erhoben, gespeichert oder anderweitig verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich, durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Bei der Erhebung von Daten werden weitgehende Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen.

Weitere Hinweise sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Rahmen des Online-Registrierungsvorganges sowie innerhalb der Fußzeile der Website einsehbar sind: https://dgg-jahreskongress.de/datenschutzerklaerung/.

Die Datenschutzerklärung des Online-Portals der m:con kann jederzeit unter https://congress.mcon-mannheim.de/Home/ abgerufen werden.

 XIII. Haftung

Der Veranstalter und die m:con haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften der Veranstalter und die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und der m:con.

XIV. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Der Veranstalter ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie auf die Internetseite der EU-Kommission zum Verbraucherschutz in der EU hinweisen: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de

Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: März 2026